Existenzgründerdarlehen
Sie wollen ihre eigene Firma gründen, haben aber nur begrenzte Mittel zur eigenen Existenzgründung? Dann sollten Sie ein Existenzgründerdarlehen beantragen. Mit einem konkreten Geschäftskonzept haben Sie den Kredit schon fast in der Tasche und der Existenzgründung steht nichts mehr im Wege.
- Kreditrechner : Finden Sie Ihren Wunschkredit!
Ein konkreter Geschäftsplan – Der erste Schritt zur Selbstständigkeit
Ein konkreter Geschäftsplan entscheidet über den erfolgreichen Antrag auf ein Existenzgründerdarlehen. Der Antragssteller muss ein konkretes Konzept mit den Geschäftsplänen der eigenen Firma vorlegen. In diesem Geschäftsplan sollten Anschaffungs- und Herstellungskosten von den benötigten Betriebsmitteln und Wirtschaftsgütern aufgeschlüsselt sein. Auch die Kosten für eine eigene Betriebsstätte können mit dem Existenzgründerdarlehen abgedeckt werden.
Hilfe bei der Existenzgründung durch den Staat
Der Antragssteller eines Existenzgründerdarlehens muss solch einen konkreten Geschäftsplan vorlegen, weil dieses Darlehen in den meisten Fällen nicht einfach durch irgendeine Bank gewährt wird. Der Staat beziehungsweise das jeweilige Land entscheidet maßgeblich über die Vergabe des Existenzgründerdarlehens. Die Bank fungiert hier eher als Vermittler des Kredits. Neben dem Geschäftsplan ist die EU-Definition der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) für die Vergabe eines Existenzgründerdarlehens entscheidend. Der Antragssteller muss dazu Angaben über die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze und den möglichen Umsatz des eigenen Unternehmens machen oder die geplante Bilanzsumme angeben. Kurz gesagt: Je konkreter und durchdachter der Geschäftsplan des Antragsstellers des Existenzgründerdarlehens ist, umso sicherer ist der geförderte Schritt in die Selbstständigkeit.
