Nachrangdarlehen
Ihr Traumhaus ist größerer Art bzw. lässt sich Einiges kosten? Sie haben bereits das Eigenkapital ausgeschöpft und ein Hypotheken- oder Bauspardarlehen aufgenommen, kommen aber immer noch nicht in den Genuss der gewünschten Immobilie? Dann kann Ihnen ein Nachrangdarlehen sicherlich weiterhelfen.
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Die Ränge innerhalb der Grundschuld
Der Kauf einer Immobilie ist nicht immer mit einem Hypotheken- oder Bauspardarlehen, zusätzlich zum Eigenkapital, abgedeckt. Das gilt besonders für größere Immobilien, die von Unternehmen gekauft werden. Bei der Vergabe eines Hypotheken- oder Bauspardarlehens wird bereits die Immobilie selbst als Sicherheit für den Darlehensgeber verstanden. Diese wird durch das Grundpfandrecht des Darlehensgebers mit einer Grundschuld belastet. Bezogen auf die Grundschuld gibt es aber verschiedene Ränge. So hat zum Beispiel das Hypothekendarlehen mit der ersten Grundschuld den ersten Rang. Jedes weitere Darlehen, das über die erste Grundschuld hinausgeht, bekommt dementsprechend einen nachfolgenden Rang und gilt somit als Nachrangdarlehen. Das Nachrangdarlehen ist also, vor allem in Bezug auf Unternehmensfinanzierungen, eine Art Mischung aus Eigen- und Fremdkapital.
Nachrangdarlehen als Gesellschafterdarlehen
Durch die nachrangige Stellung des Gebers des Nachrangdarlehens wird dieser, im Fall einer Liquidation oder der Insolvenz eines Unternehmens, erst nach Tilgung der ersten Grundschuld berücksichtigt. Die Vergabe eines Nachrangdarlehens ist also nur bei Stellung ausreichender Sicherheiten möglich. Zugleich ermöglicht das Nachrangdarlehen aber auch ein größeres Kontingent an finanziellen Mitteln für den Kunden, das nachfolgend wieder gewinnbringend investiert werden kann. Deshalb wird das Nachrangdarlehen vor allem in Form von Gesellschafterdarlehen vergeben.
